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FAQ

Was steckt hinter dem Wort Abwasserbeseitigung?

Die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

 

Ist eine Zwischenabrechnung möglich?

Wir können und dürfen leider keine Zwischenrechnungen erstellen. Laut Satzung rechnen wir grundsätzlich zum Jahreswechsel mit den Eigentümern ab. 

 

Der abgerechnete Zählerstand ist falsch, was nun?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Frischwasserversorger. Wir können die Korrektur erst bei uns vornehmen, nachdem eine Korrektur beim Frischwasserversorger erfolgt ist. Sollte Ihnen schon eine korrigierte Abrechnung vom Frischwasserversorger vorliegen, senden Sie uns die Abrechnung bitte als Beleg zu.

 

Schmutzwasser

 

Wie hoch ist die Mengengebühr pro cbm Schmutzwasser?

2,20 €

 

Warum wird eine monatliche Grundgebühr erhoben?

An den Abwasserbetreib zahlen Sie die Grundgebühr für die Bereitstellung der potenziellen Nutzung des Schmutzwasserkanals. Mit der Grundgebühr soll ein Teil der Fixkosten, die bei der Schmutzwasserbeseitigung entstehen, abrechnet werden. Die Grundgebühr fällt immer an, wenn das Grundstück an den Schmutzwasserkanal angeschlossen ist. 

 

Wie hoch ist die monatliche Grundgebühr?

Die Grundgebühr für Schmutzwasser wird in der Regel nach der Nenngröße der verwendeten Frischwasserzähler erhoben. 

bis 2,5 cbm/h 7,67 Euro
bis 6,0 cbm/h 18,41 Euro
bis 10,0 cbm/h 30,68 Euro
bis 80,0 cbm/h 245,44 Euro
Verbundzähler 490,88 Euro

 

Wonach richtet sich die Höhe der Grundgebühr, wenn kein Frischwasserzähler verbaut ist? (Beispiel.: eigene Kläranlage)

Soweit kein Frischwasserzähler verbaut ist, erfolgt eine Schätzung der Nenngröße, die nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. 

 

Wie viel Frischwasser/Schmutzwasser verbraucht eine Person im Durchschnitt?

pro Monat circa 3,5 m³ / pro Jahr circa 42 m³

 

 

Gartenwasser-/Neben-/Zwischenwasserzähler

 

Fällt für ein Gartenwasser-/Neben-/Zwischenwasserzähler eine Grundgebühr an?

Pro Gartenwasser-/Neben-/Zwischenwasserzähler wird eine monatliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 1,00 € erhoben. 

 

Niederschlagswasser

 

Wofür wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben?

Die Gebühr wird für die Ableitung von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserbeseitigung) über das Kanalnetz in die Abwasseranlage erhoben.

 

Wie wird Niederschlagswasser berechnet?

Berechnet wird die Niederschlagswassergebühr anhand der qm bebauten, befestigen, versiegelten Flächen (Niederschlagsfläche). Durch z.B. Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbelege kann das Niederschlagswasser nicht auf dem Grundstück versickern und gelangt in die öffentliche Abwasseranlage.

 

Wie hoch ist die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung privater Flächen?

Die Gebühr beträgt jährlich 0,75 € je m² Niederschlagsfläche.

 

Sind Sie verpflichtet Änderungen der überbauten und befestigten Grundstücksfläche zu melden.

Ja! Änderungen der überbauten und befestigten Grundstücksfläche von mehr als 10 qm bzw. Änderungen bei der Länge der angeschlossenen Drainageleitung von mehr als 10 lfd. Meter hat der Gebührenpflichtige unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der Stadt mitzuteilen.

 

Gibt es Nachlässe im Gebührenmaßstab zur Förderung von naturnahen und ökologischen Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen?

Ja, im Gebührenmaßstab gibt es folgende Nachlässe:

- begrüntes Dach: 50 %
- genehmigte Versickerungsanlagen mit Überlauf: 90 %
- Ökopflaster mit von der Herstellerin oder vom Hersteller
- nachgewiesenen Wasserdurchlässigkeit sowie Rasengittersteine: 50 %
- Regenwasserbewirtschaftungsanlagen:
Bei einem Mindestvolumen des Speichers von 2 m³ wird je Kubikmeter ein
Abzug von 20 m² der angeschlossenen Fläche gewährt. Daraus resultierende
negative Berechnungsgrundlagen finden keine Berücksichtigung.